Nein. Dokumente mit digitalen Signaturen können ausgedruckt nicht überprüft werden, daher ist der Ausdruck eines Dokuments mit digitaler Signatur nicht gültig. Die qualifizierte elektronische Signatur ist aber der handschriftlichen Signatur gleichgestellt und wird als solche auch statt ausgedruckten Dokumenten digital akzeptiert. Erfahren Sie mehr.
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