Sind die Dokumente nach der elektronischen Unterschrift veränderbar?

Jein. Bei der digitalen Signatur wird das komplette Dokument digital unterzeichnet, sobald das digitale Dokument aber im Nachhinein bearbeitet wird, verliert die digitale Signatur die Gültigkeit. Also JA, es kann bearbeitet werden und NEIN, da dies die digitale Signatur ungültig macht.

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